| Falls
                Sie ein Arrangenment mit uns vereinbart haben
                gelten folgende Geschäftsbedingungen! (Stand:
                Dezember 1999. Bitte erkundigen Sie sich ob diese
                AGB zum jetzigem Zeitpunkt noch Aktuell sind.) 1)
                Für Sach,-und Personenschäden übernimmt die
                Benni Sawer Stuntcrew keine Haftung. Alle
                Vertragspartner handeln auf eigene Gefahr. 2) Über sämtliche Arbeiten ist beiderseits
                ein Stillschweigen einzuhalten. Es sei denn beide
                Vertragspartner sind sich über das Gegenteil
                einig. 3) In die Arbeiten werden nur die Leute
                eingewiesen die unbedinngt dafür nötig sind. 4) Alle Mitarbeiter und Vertragspartner sind
                nicht an die Benni Sawer Suntcrew
                Weisungsgebunden. Jeder handelt auf eigene Gefahr
                und nach eigenem ermessen. 5) Bevor arbeiten ausgeführt werden müssen
                alle Vertagspartner die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
                der Benni Sawer Stuntcrew ,durch Unterschrift,
                akzeptieren 6) Jeder der für die Benni Sawer Stuntcrew
                arbeitet muß ebenfalls diese Allgeminen Geschäftsbedingungen
                akzeptieren. 7) Mitarbeiter der Benni Sawer Stuntcrew
                treten die Rechte am eigenem Bild und Ton an die
                Benni Sawer Stuntcrew ab. 8) Mitarbeiter der Benni Sawer Stuntcrew
                verpflichten sich über sämtliche Arbeiten
                Stillschweigen zu leisten und zwar bis zu einem
                Zeitraum von 6 Monaten nach ende der jeweiligen tätigkeit. |