Falls
Sie ein Arrangenment mit uns vereinbart haben
gelten folgende Geschäftsbedingungen! (Stand:
Dezember 1999. Bitte erkundigen Sie sich ob diese
AGB zum jetzigem Zeitpunkt noch Aktuell sind.) 1)
Für Sach,-und Personenschäden übernimmt die
Benni Sawer Stuntcrew keine Haftung. Alle
Vertragspartner handeln auf eigene Gefahr.
2) Über sämtliche Arbeiten ist beiderseits
ein Stillschweigen einzuhalten. Es sei denn beide
Vertragspartner sind sich über das Gegenteil
einig.
3) In die Arbeiten werden nur die Leute
eingewiesen die unbedinngt dafür nötig sind.
4) Alle Mitarbeiter und Vertragspartner sind
nicht an die Benni Sawer Suntcrew
Weisungsgebunden. Jeder handelt auf eigene Gefahr
und nach eigenem ermessen.
5) Bevor arbeiten ausgeführt werden müssen
alle Vertagspartner die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Benni Sawer Stuntcrew ,durch Unterschrift,
akzeptieren
6) Jeder der für die Benni Sawer Stuntcrew
arbeitet muß ebenfalls diese Allgeminen Geschäftsbedingungen
akzeptieren.
7) Mitarbeiter der Benni Sawer Stuntcrew
treten die Rechte am eigenem Bild und Ton an die
Benni Sawer Stuntcrew ab.
8) Mitarbeiter der Benni Sawer Stuntcrew
verpflichten sich über sämtliche Arbeiten
Stillschweigen zu leisten und zwar bis zu einem
Zeitraum von 6 Monaten nach ende der jeweiligen tätigkeit.
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